BAFA-Förderung für Rollläden: So sichern Sie sich 15–20 % Zuschuss
Was viele nicht wissen: Der Staat bezahlt beim Rollladen mit. Als „sommerlicher Wärmeschutz“ werden außenliegende Verschattungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) mit 15 % bezuschusst – mit individuellem Sanierungsfahrplan sogar mit 20 %.
Die Voraussetzungen im Überblick
- Ihr Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt.
- Die Investition beträgt mindestens 2.000 € brutto (förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit).
- Der Rollladen hat eine automatische, sensorgesteuerte Steuerung – also Motor plus Sonnen-/Helligkeitssensor. Ein reiner Gurtwickler ist nicht förderfähig.
- Die Montage übernimmt ein Fachunternehmen, das die Fachunternehmererklärung ausstellt.
- Der Antrag wird vor Beginn der Arbeiten beim BAFA gestellt – das ist die häufigste Stolperfalle.
Schritt für Schritt zum Zuschuss
- Konfigurieren: Stellen Sie Ihren Rollladen mit Funkmotor und Sonnensensor zusammen – im Konfigurator sehen Sie sofort den Festpreis. Der Konfigurator weist Sie darauf hin, wenn Ihre Auswahl die technische Voraussetzung erfüllt.
- Montageangebot einholen: Für die Förderung brauchen Sie ein Fachunternehmen – etwa über unser Montagepartner-Netz.
- BAFA-Antrag stellen: Online im BAFA-Portal, mit Angebot und Produktnachweisen – vor der Bestellung der Montage.
- Nach Bewilligung: bestellen, montieren lassen, Verwendungsnachweis einreichen, Zuschuss erhalten.
Rechenbeispiel
Fünf Fenster mit sensorgesteuerten Funkmotor-Rollläden, inklusive Fachmontage: 4.800 €. Mit 15 % BEG-Zuschuss sparen Sie 720 €; mit Sanierungsfahrplan (20 %) sind es 960 €. Der Sensor, der die Förderung erst möglich macht, kostet ab 87 € pro Fenster – er finanziert sich also mehrfach selbst.
Was ist mit dem alten Einbruchschutz-Zuschuss?
Der frühere KfW-Zuschuss 455-E für Einbruchschutz wurde eingestellt. Alternativen sind der KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen) sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen – Letztere lässt sich aber nicht mit der BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinieren. Im Zweifel gilt: Die BEG-Förderung mit 15–20 % ist fast immer der größere Hebel.