ROLLVO Blog · 6 Min. Lesezeit

BAFA-Förderung für Rollläden: So sichern Sie sich 15–20 % Zuschuss

BAFA-Förderung für Rollläden: So sichern Sie sich 15–20 % Zuschuss

Was viele nicht wissen: Der Staat bezahlt beim Rollladen mit. Als „sommerlicher Wärmeschutz“ werden außenliegende Verschattungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) mit 15 % bezuschusst – mit individuellem Sanierungsfahrplan sogar mit 20 %.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Ihr Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt.
  • Die Investition beträgt mindestens 2.000 € brutto (förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit).
  • Der Rollladen hat eine automatische, sensorgesteuerte Steuerung – also Motor plus Sonnen-/Helligkeitssensor. Ein reiner Gurtwickler ist nicht förderfähig.
  • Die Montage übernimmt ein Fachunternehmen, das die Fachunternehmererklärung ausstellt.
  • Der Antrag wird vor Beginn der Arbeiten beim BAFA gestellt – das ist die häufigste Stolperfalle.

Schritt für Schritt zum Zuschuss

  1. Konfigurieren: Stellen Sie Ihren Rollladen mit Funkmotor und Sonnensensor zusammen – im Konfigurator sehen Sie sofort den Festpreis. Der Konfigurator weist Sie darauf hin, wenn Ihre Auswahl die technische Voraussetzung erfüllt.
  2. Montageangebot einholen: Für die Förderung brauchen Sie ein Fachunternehmen – etwa über unser Montagepartner-Netz.
  3. BAFA-Antrag stellen: Online im BAFA-Portal, mit Angebot und Produktnachweisen – vor der Bestellung der Montage.
  4. Nach Bewilligung: bestellen, montieren lassen, Verwendungsnachweis einreichen, Zuschuss erhalten.

Rechenbeispiel

Fünf Fenster mit sensorgesteuerten Funkmotor-Rollläden, inklusive Fachmontage: 4.800 €. Mit 15 % BEG-Zuschuss sparen Sie 720 €; mit Sanierungsfahrplan (20 %) sind es 960 €. Der Sensor, der die Förderung erst möglich macht, kostet ab 87 € pro Fenster – er finanziert sich also mehrfach selbst.

Was ist mit dem alten Einbruchschutz-Zuschuss?

Der frühere KfW-Zuschuss 455-E für Einbruchschutz wurde eingestellt. Alternativen sind der KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen) sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen – Letztere lässt sich aber nicht mit der BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinieren. Im Zweifel gilt: Die BEG-Förderung mit 15–20 % ist fast immer der größere Hebel.

Preis in 5 Minuten statt Angebots-Pingpong: Im ROLLVO-Konfigurator sehen Sie den Festpreis für Ihren Rollladen nach Maß sofort – inklusive Mehrwertsteuer und Versand.

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